Aktivrente 2026 - was steckt genau dahinter?
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiter oder wieder in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung angestellt ist, kann bis zu 2.000 Euro monatlich brutto hinzuverdienen, ohne Einkommensteuer auf diesen Verdienst zu zahlen. Von diesem Bruttobetrag werden - wie bei jeder anderen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auch - Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, und zwar paritätisch vom Unternehmen und vom/von der Beschäftigten.
Dem Arbeitsmarkt und der Wirtschaft bleiben somit ältere Erwerbstätige erhalten, deren Expertise mit dem Fortgang von immer mehr Ruheständler*innen immer mehr fehlen würde - so die Idee. Gleichzeitig geht es um die Möglichkeit, monetäre Lücken zu schließen bzw. eine Möglichkeit des flexiblen Hinzuverdienstes zu schaffen, der die Kaufkraft der älteren Generation stärkt und sie sorgenfreier leben läßt. Nicht zuletzt werden die Sozialversicherungssysteme ein Stück weit entlastet, denn dieses Einkommen wird regelkonform in der Kranken- und Pflegeversicherung verbeitragt.
Wer kann Aktivrente nutzen – und wer nicht?
Berechtigt sind:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben (z. B. derzeit 67 Jahre bzw. mit Übergangsregelungen) und weiter in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis sind. Jedes Beschäftigungsverhältnis oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze ist sozialversicherungspflichtig. Für Vollrentner*innen gilt: zwischen EUR 603,01 und EUR 2.000,- ist das Einkommen steuerfrei. Es ist dabei egal, ob die Rente bereits bezogen wird oder der Rentenbezug aufgeschoben wurde.
Ausgeschlossen sind:
Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte: diese fallen nach aktuellem Entwurf nicht unter die Aktivrente.
Beschäftigung im Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist typischerweise nicht begünstigt.(Sozialverband VdK Deutschland e.V)Das spielt für Jobs bis 603,- monatlich im Normalfall keine Rolle. Allerdings sind sogenannte "kurzfristige Beschäftigungen" mit typischerweise höherem monatlichen Verdienst nicht in der Steuerfreiheit der Aktivrente.
Personen, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen (z. B. Altersrente mit Abschlägen) oder bereits in Pension sind, sind in der Regel nicht automatisch berechtigt.
Fristen und Einkommenswerte im Bezug auf Rente findest Du auf dieser Seite der deutschen Rentenversicherung.